Juristisch alles anders?

Der rechtliche Rahmen bei externen verantwortlichen Elektrofachkräften

Darf die VEFK extern bestellt werden und welche Befugnisse und Pflichten hat sie?

Was sagen Gesetze und Vorschriften zur externen VEFK?

Wie stellt sich eigentlich die Situation für Unternehmen rechtlich dar, wenn diese keine(n) eigene(n) Mitarbeiter(in) für die Rolle der VEFK bestellen können oder wollen? Muss ich als Unternehmer bei der Besetzung der Position der verantwortlichen Elektrofachkraft auf extra hierfür auszubildende Fachleute aus dem eigenen Unternehmen zurückgreifen oder kann ich den geltenden Vorschriften auch mit der Bestellung einer externen verantwortlichen Elektrofachkraft als Dienstleistung vollumfänglich entsprechen? Diese Frage klären wir im Folgenden.

Weitere ausführliche Informationen zu den rechtlichen Grundlagen zu Elektrofachkräften im Allgemeinen und verantwortlichen Elektrofachkräften im Speziellen haben wir für Sie auch im Kapitel Weiterbildung Elektrofachkraft zusammengestellt.

Rechtliche Grundlagen

Unternehmerisches Wahlrecht in Bezug auf die VEFK

Wie aus der Grafik ersichtlich ist, kann sich von rechtlicher Seite her jedes Unternehmen frei, basierend auf den individuellen Gegebenheiten entscheiden, ob es eine interne oder eine externe VEFK bestellen will.

Aus diesem unternehmerischen Wahlrecht resultieren jedoch einige Fragestellungen: 

  • Ist die elektrotechnische Organisation eine Kernkompetenz meines Unternehmens?
  • Verfügbarkeit von qualifizierten Personen?
  • Welchen Bedarf habe ich in meinem Unternehmen in Bezug auf Höhe und Umfang für eine VEFK?
  • Ist der Bedarf langfristig und zeitlich angemessen planbar?

Unabhängig davon, ob personell eine interne oder externe Besetzung vorgenommen wird: jede VEFK sollte immer offiziell für diese Rolle ernannt und in schriftlicher Form bestellt werden. Diese Bestellung wird dringend empfohlen, da sie gerichtsfest ist und somit die höchste Rechtssicherheit bietet.

Argumente für eine externe VEFK

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