
Die juristischen hintergründe
Der rechtliche Rahmen bei Elektrofachkräften
Welche Gesetze und Vorschriften regeln die elektrische Sicherheit?
Elektrotechnische Sicherheitsorganisation und Elektrofachkräfte
Zentrale Punkte, die man wissen sollte

Elektrische Sicherheit ist unternehmerische Pflicht
Das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet in Artikel 3 jeden Unternehmer/Arbeitgeber, die Gesundheit seiner Arbeitnehmer durch eine sichere organisatorische Umgebung und die Bereitstellung geeigneter Arbeits- und Betriebsmittel zu gewährleisten. Ferner schreibt es die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit als Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung fest.
Weitere Grundpflichten des Fachverantwortlichen, d.h. zunächst des Unternehmers/Arbeitgebers, regelt darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), bspw. die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen oder die Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer.
Die Elektrofachkraft spezifischen Verpflichtungen und Regelungen leiten sich schwerpunktmäßig aus DIN VDE 1000-10, DIN EN 50110-1, VDE 0105-10 und DGUV V3 ab. Von elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen und dem direkten Umgang mit diesen, aber auch in deren Nähe, geht eine nicht unerhebliche Gefahr für Leib und Leben aus. Folgerichtig gelten spezifische Anforderungen für im elektrotechnischen Umfeld tätige Personen (DIN VDE 1000-10) und den Betrieb und die Arbeit an elektrischen Anlagen (DIN EN 50110-1) sowie klare Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V3). Letztere schreibt jedem Unternehmer vor, dass Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von oder unter Aufsicht einer hierfür qualifizierten Elektrofachkraft und gemäß den geltenden elektrotechnischen Regeln durchgeführt werden dürfen.
Die Verantwortung, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden, obliegt einzig und allein dem Unternehmen oder der vom Unternehmen beauftragten Person. Mit der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen an die elektrotechnische Sicherheitsorganisation vollumfänglich genügt.