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Rechtssichere Bestellung von Elektrofachkräften

Darum sollte jede VEFK, EFK, EFKffT oder EUP schriftlich bestellt werden

Bestellung der (verantwortlichen) Elektrofachkraft

Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt und das Unternehmen trägt die Rolle als VEFK, EFK, EFKffT oder EUP an jemanden mündlich heran. Aber ist man damit automatisch in diese Rolle geschlüpft?

Die Ernennung bzw. richtigerweise die Bestellung von Elektrofachkräften, EFKffTs und EUPs sollte durch das Unternehmen immer in schriftlicher Form erfolgen. Neben einer klaren Abgrenzung des Verantwortungsbereichs sollte das Bestellschreiben auch eine detaillierte Aufgabenbeschreibung enthalten. Sowohl für das Unternehmen als auch die bestellte Fachkraft ist dieses Vorgehen vorteilhaft. Es bietet die höchste Rechtssicherheit, beugt Unklarheiten und hieraus resultierenden negativen Folgen vor und genügt den Anforderungen an eine saubere Dokumentation.

Schon gewusst? Elektrofachkräfte können auch extern bestellt werden.

Die Entscheidung, ob eigene Mitarbeiter die Aufgaben der benötigten Elektrofachkräfte wahrnehmen sollen oder ob die Leistungen extern an einen spezialisierten Dienstleister unterbeauftrag werden, obliegt allein dem Unternehmen. Somit ergeben sich bestimmte Freiheitsgrade und Aspekte - wie bspw. die Wirtschaftlichkeit - welche in die Entscheidung mit einfließen können.

Ein Unternehmen benötigt nicht zwangsläufig eigene qualifizierte (verantwortliche) Elektrofachkräfte, aber wie sieht die sinnvolle Alternative konkret aus? Mit unseren qualifizierten VEFKs bieten wir Ihnen die Übernahme sämtlicher verantwortlichen Elektrofachkraftaufgaben als Dienstleistung an. Überzeugen Sie sich von den organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteilen und unseren Leistungen unter Externe VEFK.

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