
Die Fachliche und persönliche Basis
Wie werde ich (verantwortliche) Elektrofachkraft?
Diese Voraussetzungen braucht es, um die Rolle als VEFK oder EFK wahrzunehmen
VEFK oder EFK Bedarf erkannt. Einfach jemanden ernennen und gut?
Sie möchten die Rolle einer EFK oder VEFK in Ihrem Unternehmen übernehmen oder Sie möchten eine(n) Mitarbeiter(in) eine der beiden Rollen übertragen? Reicht dafür aus, eine Ernennung auszusprechen oder bedarf es hierfür bestimmter Voraussetzungen?
Sowohl als Unternehmer als auch als Mitarbeiter, welcher die Position übernehmen soll, ist man gut beraten, zunächst sicherzustellen, dass drei grundlegende fachliche Voraussetzungen beim Mitarbeiter vorhanden sind.

Diese drei Voraussetzungen zusammen, nicht eine davon alleine, bilden die notwendigen Qualifikationen und zentralen Voraussetzungen für die Rolle der (verantwortlichen) Elektrofachkraft:
- Erfolgreicher Abschluss einer anerkannten elektrotechnischen Berufsausbildung
Als anerkannte Berufsabschlüsse bei der VEFK gelten: staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor oder der Nachweis der Kenntnisse auf Grund langjähriger Arbeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis. Ausschließlich bei der EFK ist weiterhin eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung auf dem Gebiet der Elektrotechnik zulässig. - Relevante und zeitnahe Berufserfahrung
Nachweisliche Kenntnisse und aktuelle (Praxis-) Erfahrungen auf dem elektrotechnischen Arbeitsgebiet für welches die Ernennung gelten soll. - Kenntnisse der einschlägigen Normen, Vorschriften und Regelwerke
Aus dieser Festlegung folgt außerdem, dass regelmäßige Auffrischungsschulungen/ Unterweisungen für den Erhalt des Status einer (V)EFK notwendig sind, da die elektrotechnischen Normen, Regelwerke und Vorschriften regelmäßigen Anpassungen und Aktualisierungen unterliegen.
Egal, ob Sie neu in das Thema einsteigen oder sich auf den neuesten Stand bringen wollen, mit unseren Weiterbildungen zu elektrotechnischen Normen können wir Sie zielgerichtet unterstützen und auf eine Rolle als (verantwortliche) Elektrofachkraft, EFKffT oder EuP vorbereiten.
Mittels dieser Fähigkeiten und Fertigkeiten wird die (V)EFK dazu befähigt, die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich auszuführen, zu planen, zu überwachen, zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen.
Weiterhin muss die persönliche Reife für die Übernahme der entsprechenden Verantwortlichkeiten sichergestellt sein.
Weshalb ist es nicht korrekt, im Zusammenhang mit der Qualifikation zur VEFK, EFK, EFKffT oder EUP von einer Ausbildung zu sprechen?
Eine klassische Berufsausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die hierbei erworbene Bescheinigung ist unverfallbar. Dies gilt nicht für den Status einer VEFK, EFK, EFKffT oder EUP. Durch die sich ändernden Normen und Regelwerke oder die Weiterentwicklung der Technik ist die Qualifikation für den Status in regelmäßigen Abständen erneut nachzuweisen. Ein weiterer Grund ist die Festlegung, dass die notwendige Praxiserfahrung in zeitnahem Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet als Elektrofachkraft stehen muss, d.h. z.B. die Arbeit in dem Gebiet nicht bereits Jahre zurückliegt.