wer darf was an elektrotechnischen arbeiten ausführen?

Verantwortung und Aufgaben von Elektrofachkräften

Wie unterscheiden sich VEFK, EFK, EFKffT und EuP?

Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Unterschiede zwischen VEFK, EFK, EFKffT und EUP

Fachliche Hierarchie, Entscheidungs- und Handlungsspielräume, Aufsichtspflichten

Die besondere Verantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft

Das Alleinstellungsmerkmal der VEFK ist, dass sie seitens des Unternehmens beauftragt wird, für einen definierten elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil oder bestimmte Anlagen die Fach- und Aufsichtsverantwortung für Elektrosicherheit zu übernehmen. Der verantwortlichen Elektrofachkraft werden somit gemäß Arbeitsschutzgesetz §13(2) bestimmte Unternehmerpflichten übertragen. Dementsprechend kann sie für Ihr Handeln auch haftbar gemacht werden.

Damit sie die ihr übertragenen Pflichten wirkungsvoll erfüllen kann, ist die VEFK hinsichtlich ihres Verantwortungsbereichs und ihrer Aufgaben fachlich weisungsfrei zu stellen, eine Ausnahme hiervon stellt lediglich eine möglicherweise vorhandene übergeordnete VEFK dar.

Stellenbeschreibung verantwortliche Elektrofachkraft und typische VEFK Aufgaben

Unternehmen unterscheiden sich stark nach Art, Größe oder Geschäftsfeld. Insofern wird schnell ersichtlich, dass sich die spezifischen Aufgaben von VEFK zu VEFK stark unterscheiden können und es keine universale VEFK Stellenbeschreibung gibt. Allgemein formuliert übernehmen verantwortliche Elektrofachkräfte gemäß DIN VDE 1000-10 Abschn. 1 folgende Aufgaben:

  • Elektrobereich im Unternehmen rechtssicher organisieren
  • Betrieblichen Arbeitsschutz hinsichtlich elektrischer Gefährdungen organisieren
  • Das elektrotechnische Regelwerk im Betrieb umsetzen und Einhaltung sicherstellen
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Ausarbeitung und Implementierung von Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter gewährleisten
  • Ordnungsgemäßen Zustand aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen) sicherstellen
  • Zusammenwirken mit weiteren Sicherheitsbeauftragen bspw. beim betrieblichen Brandschutz mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
  • Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung
  • Unterweisung und ggf. vor Ort Einweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen

Die elektrisch unterwiesene Person

Die elektrisch unterwiesene Person (EUP)

Die elektrotechnisch unterwiesene Person führt Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln oder Installationen weisungsgemäß und unter Leitung und Aufsicht einer EFK aus. Eine EUP muss vor Aufnahme der Arbeiten von einer EFK für deren Durchführung qualifiziert und angelernt werden, über mögliche Gefahrenquellen in Kenntnis gesetzt und über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterrichtet worden sein. Die elektrotechnisch unterwiesene Person führt ausschließlich die Aufgaben aus, in denen sie unterwiesen wurde.

Die Elektrofachkraft (EFK)

Die Elektrofachkraft (EFK)

Elektrofachkraft ist eine Person, die elektrotechnische Arbeiten ausführen, planen und überwachen darf. Ihre zentrale Bedeutung ergibt sich aus den bereits erläuterten Regelungen und Vorschriften, wonach die Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen in Deutschland ausschließlich Elektrofachkräften gestattet ist.

Die DGUV V3 definiert eine Elektrofachkraft als eine Person welche „auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“. Auf diese spezifischen Voraussetzungen wird nachfolgend noch näher eingegangen.

EFKffT - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Im Unterschied zur Elektrofachkraft, welche die fachliche Verantwortung für die ihr übertragenen Arbeiten trägt, handelt eine EFKffT zwar eigenständig, allerdings in engen Grenzen. Sie muss von einer VEFK in das ihr übertragene Arbeitsgebiet eingewiesen worden sein, darf dann aber ohne deren Aufsicht arbeiten. Jedoch besitzt sie keine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der für ihr Aufgabengebiet geltenden Arbeitsabläufe, vielmehr handelt sie nach einem Ablaufplan, Checkliste o.ä.

Beim EFKffT Status handelt es sich um eine zertifizierte (Prüfung in Theorie und Praxis) Zusatzqualifikation in einem Teilbereich der Elektrotechnik. Die festgelegte Tätigkeit ist auf bestimmte, fest definierte Aufgaben beschränkt, die vom Arbeitgeber oder dessen berechtigten Erfüllungsgehilfen, bspw. der VEFK, schriftlich als Arbeitsanweisung vorgegeben sind. Es muss eine Routineaufgabe sein, die bei der Ausübung des eigentlichen Berufs regelmäßig mit auftritt.

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