
wer darf was an elektrotechnischen arbeiten ausführen?
Verantwortung und Aufgaben von Elektrofachkräften
Wie unterscheiden sich VEFK, EFK, EFKffT und EuP?
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Unterschiede zwischen VEFK, EFK, EFKffT und EUP
Fachliche Hierarchie, Entscheidungs- und Handlungsspielräume, Aufsichtspflichten

Die besondere Verantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft
Das Alleinstellungsmerkmal der VEFK ist, dass sie seitens des Unternehmens beauftragt wird, für einen definierten elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil oder bestimmte Anlagen die Fach- und Aufsichtsverantwortung für Elektrosicherheit zu übernehmen. Der verantwortlichen Elektrofachkraft werden somit gemäß Arbeitsschutzgesetz §13(2) bestimmte Unternehmerpflichten übertragen. Dementsprechend kann sie für Ihr Handeln auch haftbar gemacht werden.
Damit sie die ihr übertragenen Pflichten wirkungsvoll erfüllen kann, ist die VEFK hinsichtlich ihres Verantwortungsbereichs und ihrer Aufgaben fachlich weisungsfrei zu stellen, eine Ausnahme hiervon stellt lediglich eine möglicherweise vorhandene übergeordnete VEFK dar.
Stellenbeschreibung verantwortliche Elektrofachkraft und typische VEFK Aufgaben
Unternehmen unterscheiden sich stark nach Art, Größe oder Geschäftsfeld. Insofern wird schnell ersichtlich, dass sich die spezifischen Aufgaben von VEFK zu VEFK stark unterscheiden können und es keine universale VEFK Stellenbeschreibung gibt. Allgemein formuliert übernehmen verantwortliche Elektrofachkräfte gemäß DIN VDE 1000-10 Abschn. 1 folgende Aufgaben:
- Elektrobereich im Unternehmen rechtssicher organisieren
- Betrieblichen Arbeitsschutz hinsichtlich elektrischer Gefährdungen organisieren
- Das elektrotechnische Regelwerk im Betrieb umsetzen und Einhaltung sicherstellen
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Ausarbeitung und Implementierung von Arbeits- und Betriebsanweisungen
- Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter gewährleisten
- Ordnungsgemäßen Zustand aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen) sicherstellen
- Zusammenwirken mit weiteren Sicherheitsbeauftragen bspw. beim betrieblichen Brandschutz mit dem Brandschutzbeauftragten
- Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
- Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung
- Unterweisung und ggf. vor Ort Einweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen