Weiterbildung Elektrofachkraft

Lehrgänge und Schulungen zu VEFK, EFK, EFKffT und EUP

Praxisrelevante Weiterbildungen für angehende und gestandene Elektrotechnikspezialisten

Unsere Weiterbildungen Elektrofachkraft bieten Ihnen ein breites Themenspektrum zu den elektrotechnischen Tätigkeitsfeldern:

  • VEFK – Verantwortliche Elektrofachkraft: Erst- und Auffrischungsschulung
  • EFK - Elektrotechnische Fachkraft: regelmäßige Unterweisungen, Workshops, Beratungen
  • EFKffT - Elektrotechnische Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Weiterbildung zur EFKffT
  • EUP - Elektrotechnisch unterwiesene Person: Erst- und Auffrischungsschulungen sowie Unterweisungen

Die Lerninhalte orientieren sich stets an Ihren spezifischen Zielen und Gegebenheiten und werden in enger Abstimmung mit Ihnen festgelegt, damit Sie den größtmöglichen Nutzen ziehen. Details zu unseren Lehrgängen, Schulungen und Fortbildungen finden Sie hier auf dieser Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne, natürlich unverbindlich und kostenlos.

Was Sie auf dieser Seite erwartet

In diesem Kapitel finden Sie neben den Details zu unseren Weiterbildungen Elektrofachkraft zahlreiche Definitionen, Informationen und Erläuterungen rund um das Thema elektrische Sicherheit und Elektrofachkräfte bspw. zu

  • Den rechtlichen Hintergründen aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DIN VDE 1000-10, DIN EN 50110-1/ VDE 0105-10, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3
  • Wie wird man Elektrofachkraft bzw. wer ist Elektrofachkraft?
  • Welche Aufgaben haben Elektrofachkräfte?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen den einzelnen elektrotechnischen Tätigkeitsfeldern?
  • Welche Voraussetzungen erfordert die Elektrofachkraft Qualifikation?
  • Wie erfolgt die rechtssichere Bestellung von Elektrofachkräften?

Elektrotechnische Sicherheitsorganisation und Elektrofachkräfte

Zentrale Punkte, die man wissen sollte

Häufige Kernfragen zum Thema Elektrofachkraft:

  • Ist (verantwortliche) Elektrofachkraft gleich (verantwortliche) Elektrofachkraft, EFKffT gleich EFKffT und EUP gleich EUP?
    Glasklares nein! Elementar für das Verständnis ist, dass eine Bestellung zur VEFK, EFK, EFKffT oder EUP als ein offizieller unternehmensspezifischer Titel zu sehen ist, welcher für ein ganz spezifisches Aufgabengebiet in genau jenem Unternehmen/ Organisation gilt, welches die Bestellung erklärt hat. Zur Erlangung dieses Titels sind einerseits allgemein gültige Voraussetzungen/ Qualifikationen zur VEFK, EFK, EFKffT oder EUP zu erfüllen, aber zusätzlich individuelle Voraussetzungen für das spezifizierte Aufgabengebiet bspw. genaue Kenntnisse über die eingesetzten Anlagen, Aufbau der elektrischen Infrastruktur, Gefahrenpotenziale und weitere Dinge
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  • Wie wird man (verantwortliche) Elektrofachkraft, EFKffT oder EUP bzw. wer ist Elektrofachkraft?
    Der Titel VEFK, EFK, EFKffT oder EUP wird durch eine (idealerweise schriftliche) Bestellung durch das Unternehmen erreicht. Hierfür müssen jedoch kandidatenseitig eine Reihe insbesondere fachlicher Voraussetzungen nachweislich erfüllt sein. Diesbezüglich bestehen zwischen VEFK, EFK, EFKffT und EUP große Unterschiede
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  • Welche Aufgaben haben Elektrofachkräfte?
    Alle (verantwortlichen) Elektrofachkräfte, EFKffTs und EUPs eines Unternehmens bilden personalseitig die elektrotechnische Sicherheitsorganisation, deren zentrale Aufgabe, wie der Name bereits impliziert, die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit ist. Die spezifischen Aufgaben, sowohl was die Tätigkeitsfelder als auch jede individuelle Elektrofachkraft angeht, unterscheiden sich hinsichtlich des Entscheidungsspielraumes, dem Verantwortungslevel und den genauen Tätigkeiten in der Praxis deutlich
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  • Welche Arbeiten dürfen (verantwortliche) Elektrofachkräfte, EFKffTs oder EUPs ausführen?
    Je nach Tätigkeitsfeld gibt es große Unterschiede dahingehend, welche elektrotechnischen Arbeiten ausgeführt werden (dürfen). Allgemein gesprochen verantworten, leiten, überwachen oder führen Elektrofachkräfte sämtliche Arbeiten aus, die zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit erforderlich sind. Dies können bspw. Prüf-, Instandhaltungs- und Installations- ebenso wie administrative Arbeiten sein. EFKffTs und EUP führen spezifische Arbeiten aus, wobei sie klaren Restriktionen unterliegen
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  • Wie lange dauert die „Ausbildung“ zur (verantwortlichen) Elektrofachkraft, EFKffT oder EUP?
    Bei allen Tätigkeitsgebieten handelt es sich nicht um klassische Ausbildungsberufe mit immergleichem Stundenplan. Je nach angestrebtem Tätigkeitsgebiet und persönlichen Vorkenntnissen und Erfahrungen sind Umfang und Dauer der „Ausbildung“ unterschiedlich bis eine Bestellung zur VEFK, EFK, EFKffT oder EUP möglich ist 
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  • Der rechtliche Hintergrund: welche Bestimmungen und Vorschriften sind im Zusammenhang mit VEFK, EFK, EFKffT und EUP für Unternehmen von Bedeutung?
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  • Wer bestellt die VEFK, EFK, EFKffT oder EUP?
    Jede (verantwortliche) Elektrofachkraft, EFKffT oder EUP sollte schriftlich vom Unternehmen inklusive einer detaillierten Verantwortungs- und Aufgabenbeschreibung bestellt werden, um neben der Rechtssicherheit klare Festlegungen für alle Beteiligten zu gewährleisten
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  • Welche Berufsausbildungen zählen als VEFK, welche als EFK?
    Keine! Bestimmte Berufe bzw. Berufsausbildungen bilden lediglich eine zentrale Voraussetzung für die Bestellung zur (verantwortlichen) Elektrofachkraft, sie machen niemanden direkt dazu. Zu den anerkannten Qualifizierungen für eine VEFK zählen eine erfolgreich abgeschlossene Technikerausbildung, Meisterprüfung oder Studium in elektrotechnischen Fachrichtungen. Bei der EFK außerdem eine bestandene fachspezifische Gesellenprüfung
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  • Ist eine verantwortliche Elektrofachkraft Pflicht?
    Vielfach herrscht die Meinung vor, dass nur die wenigsten Unternehmen eine VEFK benötigen. Richtig ist jedoch das genaue Gegenteil: die elektrische Sicherheit gilt es bei jedwedem Einsatz elektrischer Geräte wie bspw. Kopierern, Kaffeemaschinen, etc. zu gewährleisten.
    Ist der Unternehmer selbst keine Elektrofachkraft oder will er die Einhaltung der elektrischen Sicherheit nicht persönlich verantworten, überträgt er diese Aufgabe an eine VEFK. Von daher ist nahezu ausnahmslos jedes Unternehmen mit dieser Fragestellung konfrontiert
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Aufbau und Ablauf der hocktec Lehrgänge zu VEFK, EFK, EFKffT und EUP

Der Status als (verantwortliche) Elektrofachkraft, EFKffT oder EUP gilt wie bereits erläutert immer nur für ein spezifisches elektrotechnisches Fachgebiet in einem bestimmten Unternehmen/ Organisation, welches in der Bestellung klar definiert und beschrieben werden sollte. Ihre Mitarbeiter benötigen folglich eine passgenaue Ausbildung. Für jeden Lehrgang Elektrofachkraft richten wir die fachlichen Inhalte deshalb individuell auf Ihre Themengebiete aus. Hinsichtlich des Umfangs und der Dauer der Fortbildungsmaßnahmen hat sich bewährt, die spezifischen Inhalte und den optimalen Zeitrahmen für einen maximalen Lernerfolg im Dialog abzustimmen. Um Ihnen eine Einschätzung zu ermöglichen, finden Sie im Folgenden einige Anhaltswerte.

Für einen maximalen und nachhaltigen Lerneffekt finden unsere Seminare, Schulungen und Trainings in Ihrem Unternehmen, unter Berücksichtigung der Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und rund um Ihre existierenden Betriebsmittel und Anlagen statt. Auf Wunsch erstellen wir für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter auch konsekutive Schulungen, welche die regelmäßigen Auffrischungen umfassen.

VEFK Schulungen

Für die Erstschulung zur verantwortlichen Elektrofachkraft planen wir i.d.R. 2 Tage, die gerne und häufig um einen weiteren Tag ergänzt wird. Dieser wird oftmals in Form einer zweiten Veranstaltung ca. 3-4 Wochen später durchgeführt, um das Gelernte zu festigen.

Elektrofachkraft Lehrgänge

Fortbildungen für Elektrofachkräfte sind generell auf ein oder zwei Tage angesetzt. Die Inhalte werden in enger Abstimmung mit Ihnen definiert.

EFKffT Schulung

Der Umfang der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist gesetzlich geregelt und umfasst mindestens 80h. Aufgeteilt ist der Lehrgang in zwei Blöcke, in denen die theoretischen und praktischen Aspekte vermittelt werden. Gerne stehen wir auch für eine praxisnahe Anschlussbegleitung mit Rat und Tat zur Seite.

EUP Schulung

EUP Lehrgänge, wie die Erstschulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person, haben stets eine Dauer von einem Tag.

Elektrische Sicherheit ist unternehmerische Pflicht

Wesentliche Gesetze und Vorschriften - der rechtliche Rahmen

Das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet in Artikel 3 jeden Unternehmer/ Arbeitgeber, die Gesundheit seiner Arbeitnehmer durch eine sichere organisatorische Umgebung und die Bereitstellung geeigneter Arbeits- und Betriebsmittel zu gewährleisten. Ferner schreibt es die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit als Teil der unternehmerischen Gesamtverantwortung fest.

Weitere Grundpflichten des Fachverantwortlichen, d.h. zunächst des Unternehmers/ Arbeitgebers, regelt darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), bspw. die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen oder die Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer.

Die Elektrofachkraft spezifischen Verpflichtungen und Regelungen leiten sich schwerpunktmäßig aus DIN VDE 1000-10, DIN EN 50110-1/ VDE 0105-10 und DGUV V3 ab. Von elektrotechnischen Betriebsmitteln und Anlagen und dem direkten Umgang mit diesen, aber auch in deren Nähe, geht eine nicht unerhebliche Gefahr für Leib und Leben aus. Folgerichtig gelten spezifische Anforderungen für im elektrotechnischen Umfeld tätige Personen (DIN VDE 1000-10) und den Betrieb und die Arbeit an elektrischen Anlagen (DIN EN 50110-1) sowie klare Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V3). Letztere schreibt jedem Unternehmer vor, dass Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von oder unter Aufsicht einer hierfür qualifizierten Elektrofachkraft und gemäß den geltenden elektrotechnischen Regeln durchgeführt werden dürfen.

Die Verantwortung, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden, obliegt einzig und allein dem Unternehmen. Mit der Aus- und Weiterbildung von Elektrofachkräften stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen an die elektrotechnische Sicherheitsorganisation vollumfänglich genügt.

Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Unterschiede zwischen VEFK, EFK, EFKffT und EUP

Fachliche Hierarchie, Entscheidungs- und Handlungsspielräume, Aufsichtspflichten

 

Die besondere Verantwortung der verantwortlichen Elektrofachkraft als Unterschied zur EFK

Das Alleinstellungsmerkmal der VEFK ist, dass sie seitens des Unternehmens beauftragt wird, für einen definierten elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil oder bestimmte Anlagen die Fach- und Aufsichtsverantwortung für Elektrosicherheit zu übernehmen. Der verantwortlichen Elektrofachkraft werden somit gemäß Arbeitsschutzgesetz §13(2) bestimmte Unternehmerpflichten übertragen. Dementsprechend kann sie für Ihr Handeln auch haftbar gemacht werden.

Damit sie die ihr übertragenen Pflichten wirkungsvoll erfüllen kann, ist die VEFK hinsichtlich ihres Verantwortungsbereichs und ihrer Aufgaben fachlich weisungsfrei zu stellen, eine Ausnahme hiervon stellt lediglich eine möglicherweise vorhandene übergeordnete VEFK dar.

VEFK Aufgaben

Unternehmen unterscheiden sich stark nach Art, Größe oder Geschäftsfeld. Insofern wird schnell ersichtlich, dass sich die spezifischen Aufgaben von VEFK zu VEFK stark unterscheiden können. Allgemein formuliert übernehmen verantwortliche Elektrofachkräfte gemäß DIN VDE 1000-10 Abschn. 1 folgende Aufgaben:

  • Elektrobereich im Unternehmen rechtssicher organisieren
  • Betrieblichen Arbeitsschutz hinsichtlich elektrischer Gefährdungen organisieren
  • Das elektrotechnische Regelwerk im Betrieb umsetzen und Einhaltung sicherstellen
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Ausarbeitung und Implementierung von Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der elektrotechnischen Mitarbeiter gewährleisten
  • Ordnungsgemäßen Zustand aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen (Begehungen, Prüfungen) sicherstellen
  • Zusammenwirken mit weiteren Sicherheitsbeauftragen bspw. beim betrieblichen Brandschutz mit dem Brandschutzbeauftragten
  • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
  • Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung
  • Unterweisung und ggf. vor Ort Einweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen

Die Elektrofachkraft (EFK)

Elektrofachkraft ist eine Person, die elektrotechnische Arbeiten ausführen, planen und überwachen darf. Ihre zentrale Bedeutung ergibt sich aus den bereits erläuterten Regelungen und Vorschriften, wonach die Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen in Deutschland ausschließlich Elektrofachkräften gestattet ist.

Die DGUV V3 definiert eine Elektrofachkraft als eine Person welche „auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“. Auf diese spezifischen Voraussetzungen wird nachfolgend noch näher eingegangen.

EFKffT – Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Im Unterschied zur Elektrofachkraft, welche die fachliche Verantwortung für die ihr übertragenen Arbeiten trägt, handelt eine EFKffT zwar eigenständig, allerdings in engen Grenzen. Sie muss von einer VEFK in das ihr übertragene Arbeitsgebiet eingewiesen worden sein, darf dann aber ohne deren Aufsicht arbeiten. Jedoch besitzt sie keine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der für ihr Aufgabengebiet geltenden Arbeitsabläufe, vielmehr handelt sie nach einem Ablaufplan, Checkliste o.ä.

Beim EFKffT Status handelt es sich um eine zertifizierte (Prüfung in Theorie und Praxis) Zusatzqualifikation in einem Teilbereich der Elektrotechnik. Die festgelegte Tätigkeit ist auf bestimmte, fest definierte Aufgaben beschränkt, die vom Arbeitgeber oder dessen berechtigten Erfüllungsgehilfen, bspw. der VEFK, schriftlich als Arbeitsanweisung vorgegeben sind. Es muss eine Routineaufgabe sein, die bei der Ausübung des eigentlichen Berufs regelmäßig mit auftritt.

Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Die elektrotechnisch unterwiesene Person führt Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln oder Installationen weisungsgemäß und unter Leitung und Aufsicht einer EFK aus. Eine EUP muss vor Aufnahme der Arbeiten von einer EFK für deren Durchführung qualifiziert und angelernt werden, über mögliche Gefahrenquellen in Kenntnis gesetzt und über notwendige Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterrichtet worden sein. Die elektrotechnisch unterwiesene Person führt ausschließlich die Aufgaben aus, in denen sie unterwiesen wurde.

Wie werde ich (verantwortliche) Elektrofachkraft?

Die entscheidenden Qualifizierungsvoraussetzungen im Überblick

Drei Säulen, nicht eine davon alleine, bilden die notwendigen Qualifikationen und zentralen Voraussetzungen für die Rolle der (verantwortlichen) Elektrofachkraft:

 

1. Erfolgreicher Abschluss einer anerkannten elektrotechnischen Berufsausbildung
Als anerkannte Berufsabschlüsse bei der VEFK gelten: staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplom-Ingenieur bzw. Master oder Bachelor oder der Nachweis der Kenntnisse auf Grund langjähriger Arbeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis. Ausschließlich bei der EFK ist weiterhin eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung auf dem Gebiet der Elektrotechnik zulässig

2. Relevante und zeitnahe Berufserfahrung
Nachweisliche Kenntnisse und aktuelle (Praxis-) Erfahrungen auf dem elektrotechnischen Arbeitsgebiet für welches die Ernennung gelten soll

3. Kenntnisse der einschlägigen Normen, Vorschriften und Regelwerke
Aus dieser Festlegung folgt außerdem, dass regelmäßige Auffrischungsschulungen/ Unterweisungen für den Erhalt des Status einer (V)EFK notwendig sind, da die elektrotechnischen Normen, Regelwerke und Vorschriften regelmäßigen Anpassungen und Aktualisierungen unterliegen.
Egal, ob Sie neu in das Thema einsteigen oder sich auf den neuesten Stand bringen wollen, mit unseren Weiterbildungen zu elektrotechnischen Normen können wir Sie zielgerichtet unterstützen und auf eine Rolle als (verantwortliche) Elektrofachkraft, EFKffT oder EuP vorbereiten

Mittels dieser Fähigkeiten und Fertigkeiten wird die (V)EFK dazu befähigt, die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich auszuführen, zu planen, zu überwachen, zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen.
Weiterhin muss die persönliche Reife für die Übernahme der entsprechenden Verantwortlichkeiten sichergestellt sein.

Weshalb ist es nicht korrekt, im Zusammenhang mit der Qualifikation zur VEFK, EFK, EFKffT oder EUP von einer Ausbildung zu sprechen?
Eine klassische Berufsausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die hierbei erworbene Bescheinigung ist unverfallbar. Dies gilt nicht für den Status einer VEFK, EFK, EFKffT oder EUP. Durch die sich ändernden Normen und Regelwerke oder die Weiterentwicklung der Technik ist die Qualifikation für den Status in regelmäßigen Abständen erneut nachzuweisen. Ein weiterer Grund ist die Festlegung, dass die notwendige Praxiserfahrung in zeitnahem Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet als Elektrofachkraft stehen muss, d.h. z.B. die Arbeit in dem Gebiet nicht bereits Jahre zurückliegt.

Bestellung der (verantwortlichen) Elektrofachkraft

Die Ernennung bzw. richtigerweise die Bestellung von Elektrofachkräften, EFKffTs und EUPs sollte durch das Unternehmen immer in schriftlicher Form erfolgen. Neben einer klaren Abgrenzung des Verantwortungsbereichs sollte das Bestellschreiben auch eine detaillierte Aufgabenbeschreibung enthalten. Sowohl für das Unternehmen als auch die bestellte Fachkraft ist dieses Vorgehen vorteilhaft. Es bietet die höchste Rechtssicherheit, beugt Unklarheiten und hieraus resultierenden negativen Folgen vor und genügt den Anforderungen an eine saubere Dokumentation.

 

Schon gewusst? Elektrofachkräfte können auch extern bestellt werden.

Die Entscheidung, ob eigene Mitarbeiter die Aufgaben der benötigten Elektrofachkräfte wahrnehmen sollen oder ob die Leistungen extern an einen spezialisierten Dienstleister unterbeauftrag werden, obliegt allein dem Unternehmen. Somit ergeben sich bestimmte Freiheitsgrade und Aspekte wie bspw. die Wirtschaftlichkeit können in die Entscheidung einfließen.

Ein Unternehmen benötigt also nicht zwangsläufig eigene qualifizierte (verantwortliche) Elektrofachkräfte, aber wie sieht die sinnvolle Alternative konkret aus? Mit unseren qualifizierten VEFK bieten wir Ihnen auch die Übernahme sämtlicher Elektrofachkraftaufgaben als Dienstleistung an. Überzeugen Sie sich von den organisatorischen und wirtschaftlichen Vorteilen und unseren Leistungen unter Externe VEFK.