Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.04.2022
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Dienstleistungen in den Bereichen Training und Beratung der hocktec GmbH – nachfolgend „Anbieter“ genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Mit der Bestellung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Stornierungsbedingungen für Trainings
(1) Der Vertragspartner kann bis zu 30 Tagen vor Kursbeginn absagen, ohne Stornogebühren zu bezahlen. In diesem Falle werden lediglich Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20 Euro p.P. erhoben.
(2) Zwischen dem 29. und dem 8. Tag werden 50% des Trainingspreises fällig.
(3) Bei Absagen ab 7 Tagen vor Kursbeginn werden 90% der Teilnahemegebühren fällig. Wir akzeptieren bedingt Ersatzteilnehmer.
(4) Betriebliche Gründe sind für uns kein Anlass auf die Stornogebühr zu verzichten.
3. Haftung und Mitwirkungspflicht der Teilnehmer bei Trainings
(1) Die Kursteilnahme setzt eine arbeitstypische Belastbarkeit voraus. Unsere Trainings sind technische Aus- und Weiterbildungen und beinhalten auch das Arbeiten an Maschinen und Anlagen. Daher sind alle Beeinträchtigungen durch Medikamente, Alkohol oder sonstigen Mitteln nicht gestattet. Sollte ein Teilnehmer unter medikamentöser Behandlung stehen, so bitten wir das im Vorfeld mitzuteilen, da anderenfalls eine Teilnahme verweigert werden kann.
(2) Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und ihr bzw. sein Handeln innerhalb und nach der Veranstaltung und kommt für verursachte Schäden selbst auf.
(3) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die Ihnen im Zuge Ihrer Anreise oder sonstigen Wege außerhalb der jeweiligen Veranstaltungsräumlichkeiten entstehen.
(4) Es bestehen keine weiteren, über die allgemeinen rechtlichen Maßgaben hinausgehenden Haftungsansprüche.
(5) Die Teilnehmer haben eine Mitwirkungspflicht in der Durchführung der Trainings. Insbesonders bei Tätigkeiten, die die Koordination von zwei oder mehreren Teilnehmern bedarf, ist jeder Teilnehmer zur ordentlichen und verantwortungsvollen Teilnahme verpflichtet.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzelnen Teilnehmern die Teilnahme einzeln oder gänzlich zu untersagen.
4. Haftung für Mängel, Garantien und Zusicherungen bei Trainings
(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kurs nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne des individuellen Vertrages aufweist.
(2) Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Anbieter behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kurse für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind.
(5) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 6 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
5. Umfang der Beratungsleistungen
(1) Beratungsleistungen werden grundsätzlich im Angebot beschrieben. Sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Anbieter schriftlich zugestimmt werden.
(2) Sind bei der Beratungsleistung auch Messung inkludiert, so finden die Messungen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Genauigkeit und Reproduzierbarkeit statt.
(3) Messungen an Anlagen und Systemen werden grundsätzlich mit hoher Sorgfalt durchgeführt. Eventuelle unmittelbare und mittelbare Schäden als Folgen der Messung an den zu messenden Sytemen und Anlagen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters und Schadensersatzansprüche, auch Nutzungsausfall, werden grundsätzlich nicht gewährt.
(4) Die Ergebnisse der Beratung und ggf. von Messungen werden in geeigneter Schriftform dem Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Rohdaten der Messung.
(5) Die Leistungen der Beratung können auch fotografische Elemente beinhalten. Personen werden dabei grundsätzlich nicht fotografiert, können aber unter Umständen dennoch Teil der Aufnahmen sein. Der Auftragnehmer übernimmt mit der Übergabe der Fotos gleichzeitig die Verantwortung über die Verwahrung und Verarbeitung gemäß DSGVO.
(6) Beratungsleistungen beinhalten die Besichtigung von Gebäuden, Räumen, Anlagen, etc. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Beauftragung zu besichtigenden Räume und Anlagenteile für den Anbieter und seiner Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt zugänglich zu machen. Dies bedarf keiner besonderen vorhergehenden Anzeige des Anbieters.
(7) Sind für die Beratungsleistungen besondere Maßnahmen zu erfolgen, so sind diese durch den Auftraggebmer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Abweichungen hiervon müssen schriftlich im Angebot des Anbieters vermerkt sein.
(8) Eine Beratungsleistung erfolgt grundsätzlich durch den AN in der Rechtsform, einen Anspruch auf eine bestimmte Person des AN durch den AG besteht nicht.
6. Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist unabhängig vom Haftungsgrund auf 5.000 Euro beschränkt.
(2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 6.1 gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder Arglist des Anbieters oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung der Anbieter eine Garantie übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
(3) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war, soweit keiner der in Ziffer 5.2 genannten Fälle gegeben ist.
(4) Im Falle einer Beratungsleistung sind Ansprüche generell ausgeschlossen. Beratungsergebnisse stellen grundsätzlich Empfehlungen dar, die durch die Vertragspartner zu prüfen sind.
(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
7. Rechtswahl / Gerichtsstand / Nebenabreden / Schriftform
(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Der Gerichtsstand ist Bad Camberg.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.